Rechtliches
KI-Transparenz
Transparenzhinweise nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung).
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 KI-VO sind seit dem 2. August 2026 anwendbar (Art. 113 KI-VO). Zuständige Marktüberwachungsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur nach dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG).
1. Keine KI-Interaktion auf dieser Website
Diese Website enthält keinen Chatbot, keinen digitalen Assistenten und kein sonstiges KI-System, mit dem Sie als Nutzerin oder Nutzer direkt interagieren. Die Offenlegungspflicht nach Art. 50 Abs. 1 KI-VO ist damit nicht einschlägig. Sämtliche Kontaktaufnahmen über unsere Formulare werden von uns persönlich bearbeitet und beantwortet.
2. Keine synthetischen Medieninhalte
Wir veröffentlichen auf dieser Website keine KI-generierten oder KI-manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die reale Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse wiedergeben oder wiederzugeben scheinen. Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 1 KI-VO ist damit nicht einschlägig.
Die auf dieser Website eingesetzten Grafiken und Animationen (das Partikel-Monogramm, die im Browser berechnete Lichtlandschaft im Hintergrund, der DNA-Strang sowie die als „Konzeptansicht“ gekennzeichnete Darstellung der Plattform B2B Connect mit Beispieldaten) sind programmierte, abstrakte Darstellungen (Vektor-, HTML- und Canvas-Grafiken) ohne Abbildungscharakter. Sie zeigen keine realen Orte, Personen oder Vorgänge, sind keine Fotografien und enthalten keine KI-generierten oder KI-manipulierten Bilder.
3. Texte: KI-Unterstützung mit menschlicher Kontrolle
Bei der Erstellung von Texten und Programmcode für diese Website setzen wir unterstützend KI-gestützte Werkzeuge ein, etwa für Recherche, Strukturierung und Entwurfsfassungen.
Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte nach Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 KI-VO gilt für Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Inhalte dieser Website dienen der Selbstdarstellung des Unternehmens sowie der Beschreibung eigener Leistungen und Projekte und betreffen keine Angelegenheiten von öffentlichem Interesse in diesem Sinne.
Unabhängig davon greift die in Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 KI-VO ausdrücklich vorgesehene Ausnahme: Sämtliche Inhalte dieser Website durchlaufen eine menschliche Überprüfung und redaktionelle Kontrolle. Die redaktionelle Verantwortung trägt die im Impressum genannte Geschäftsführung.
4. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO statt. Über Anfragen, Zugangsanfragen und die Aufnahme einer Zusammenarbeit entscheiden ausschließlich natürliche Personen. Ihre übermittelten Daten und Eingaben werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
5. KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO
Wir stellen sicher, dass die mit dem Einsatz von KI-Systemen befassten Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 KI-VO verfügen. Dies umfasst Kenntnisse über Fähigkeiten, Grenzen und Risiken der eingesetzten Systeme sowie über den verantwortungsvollen Umgang mit deren Ergebnissen.
6. Künftige Produkte
Sollten in künftigen Produkten von Wohner & Tammen KI-Systeme zum Einsatz kommen, die mit natürlichen Personen interagieren oder Inhalte generieren, werden diese entsprechend den Anforderungen der KI-Verordnung gekennzeichnet und die Nutzerinnen und Nutzer vor der ersten Interaktion klar und deutlich informiert.
7. Kontakt und Verantwortlichkeit
Verantwortlich für den Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen ist die im Impressum genannte Geschäftsführung. Bei Fragen zum Einsatz von KI erreichen Sie uns unter kontakt@wohner-tammen.de. Weitere Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.